Nennen Sie die Verbote des Heilpraktikers und in welchen Gesetzen stehen sie.
Prüfling
Ich konnte alles aufzählen.
Keine Geburtshilfe, keine Zahnheilkunde, keine körperliche Behandlung, keine Totenscheine ausfüllen, keine Rezepte ausstellen,
keine Medikamente verschreiben oder ausgeben, keine Abrechnung mit Krankenkassen etc.
Anmerkung
Verbote:
Heilpraktikergesetz: §6 Verbot der Zahnheilkunde, §3 Nicht im Umherziehen.
Berufsbezeichnung Psychotherapeut - PsychThG
Körperliches Behandlungsverbot HPP - PschyThG
Behandlung von Infektionskrankheiten - IfSG
Geburtshilfe und Behandlungen im Wochenbett - HebRefo
Schweigepflicht (strafrechtlich) - StGB
Gutachtenerstellung (öffentl. rechtlich) - StGB
Mißhandlung von Schutzbefohlenen - StGB
Empfehlung, Verordnung, Herstellung und Abgabe von Arzneimitteln - AMG / BtMG
Berufsverbot im öffentlichen Gesundheitsdienst - GDG
Leichenschau und Ausstellung von Totenscheinen - BestattG
Heilversprechen / Werbung für Fernbehandlungen / Vergleichende Werbung - HWG
Praxisgemeinschaft mit Ärzten - BÄO
Unlauterer Wettbewerb - UWG
Ausstellung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen /Verordnung von Rehabilitationsmaßnahmen - SGB
Was ich mit meiner Therapie machen möchte, wie ich behandeln möchte und was ich denn darf.
Prüfling
Ich sagte, dass ich in der Ausbildung verschiedene Methoden gelernt habe, aber neben meinen schon praktizierten Methoden als
Physiotherapeutin (Atemtherapie und Entspannungstherapie PMR nach Jakobsen) Gesprächstherapie nach Rogers machen möchte.
Habe dann das Krankheitskonzept (Inkongruenz zwischen dem Real und dem Idealselbst) und die Grundhaltungen nach Rogers
(Kongruenz, Empathie und Wertschätzung) erklärt.
Anmerkung
Bereite Dich gut auf diese Frage vor.
Wichtig ist Dein Auftreten, Deine praktischen Erfahrungen in Beratungen/Therapie, Praktikas, Ausbildungen/Fortbildungen etc.
Als Vorgeschichte ist alles relevant, das auf Erfahrung mit psychisch Kranken hinweist und Dein “Warum”.
Erwähne, dass Du eine Praxis eröffnen möchtest und welches Verfahren Du einsetzen bzw. mit welcher Zielgruppe Du arbeiten willst.
Zur Vorstellung gehört auch die mögliche Zielgruppe zu kennen. Wenn Du bestimmte Krankheitsbilder behandeln willst, bedenke, dass Dein Therapieverfahren dafür auch indiziert sein muss und Du die nötige Erfahrung hast, sowie das krankheitsspezifische Vorgehen kennst.
Behandlungsverbote / Einschränkungen:
F0-F3:
Organisch bedingte Störungen müssen immer durch einen Arzt behandelt werden / und auch sobald Medikamente erforderlich sind wie in der F0/F2/F3 (Merkhilfe: “F0 - F3 = Arzt dabei”).
F4-F6:
Betrifft typische Erkrankungsbilder, die wir als HPP behandeln (Merkhilfe: “F4 - das sind wir”)
F7-F9:
Betrifft Kinder und Jugendliche (in Praxis Sorgfaltspflicht = nur mit entsprechender Zusatzausbildung therapeutisch tätig werden)
Wichtig: Allgemein immer die Sorgfaltspflicht bedenken, z.B. bei einer PTBS nur mit Trauma-Ausbildung und entsprechender Erfahrung.
Grundhaltungen Rogers
Kongruenz (Echtheit)
Therapeuten dürfen sich nicht verstellen oder eine professionelle Fassade aufbauen, sondern müssen authentisch und “sie selbst” sein. Gefühle und Gedanken werden transparent kommuniziert. Es herrscht Kongruenz zwischen dem Empfinden und dem Auftreten, sowie Äußerungen gegenüber dem Gesprächspartner.
Empathie
Im Ansatz von Carl Rogers brauchen Therapeuten ein hohes Maß an Empathie, um sich in die Gefühlswelt des Klienten hineinversetzen zu können. Erlebnisse und Emotionen müssen verstanden und nachvollzogen werden – das Verständnis wird dem Klienten offen mitgeteilt. Wichtig ist, dass Gefühle verstanden, aber nicht bewertet werden.
Wertschätzung / Akzeptanz
Diese Grundhaltung wird auch als bedingungslose positive Wertschätzung, Beachtung oder Zuwendung bezeichnet. Therapeuten müssen jeden Klienten gleichermaßen akzeptieren und respektieren – ohne Vorurteile, Bedingungen, Kritik oder Einschränkungen. Unabhängig vom Verhalten, Eigenschaften oder Werten wird jedem Klienten dieselbe Wertschätzung entgegengebracht.
Der auf Carl Rogers zurückgehende Begriff der Inkongruenz bezieht sich auf die Diskrepanz zwischen dem, wie man sich erlebt (Selbstkonzept), und dem, wie man sich sehen will (Ideal-Selbst). Es kann chronische Inkongruenz entstehen, wenn Veränderungen nicht in das Selbstbild integriert werden können (weil man sich nicht als Person, sondern nur für Leistungen etc. wertschätzt) und es stattdessen zu Verleugnen, Verdrängen oder Verzerren von Erfahrungen kommt. Dieser Prozess erfüllt dann den Zweck, ein instabiles Selbstbild zu stabilisieren bzw. das Selbstwertgefühl zu stabilisieren.
Was kann dabei passieren und wann darf ich so nicht arbeiten?
Prüfling
Bei akuten Psychosen oder bei Gefahr der Retraumatisierung, PTBS und Suizidalität.
Anmerkung
Die Gesprächstherapie nach Rogers ist ein non-direktives Verfahren, das dem Klienten den Raum gibt, sich selbst zu explorieren und eigene Lösungen für seine Themen zu finden.
Diese Vorgehensweise kann bei neurotischen Erkrankungen (Ängste, Zwänge, somatoforme Störungen, Persönlichkeitsstörungen) und leichten Depressionen eingesetzt werden.
Psychosen, und jegliche Erkrankungen, bei denen das Reflexionsvermögen und die Urteilsfähigkeit eingeschränkt sind, sind jedoch eine Kontraindikation für dieses Verfahren. Dies gilt z.B. auch bei Demenzen oder schweren Depressionen. Auch organische Erkrankungen müssen ausgeschlossen sein, bevor die Therapie beginnen kann. Bei Traumafolgestörungen wie PTBS sollte eher stabilisierend gearbeitet werden. Aufdeckende Verfahren, die zur Selbstexploration anhalten, können da kontraindiziert sein, da die Gefahr einer Retraumatisierung durch Flashbacks besteht.
Ich sagte, dass die Gesprächstherapie zwar aufdeckend arbeitet, aber ich im Hier und Jetzt arbeite und der Patient sich selbst exploriert
und ich ja nicht, wie bei der Psychoanalyse, frage, wie es in der Kindheit war.
Anmerkung
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Aber wenn der Patient im Hier und Jetzt sagt, er hat Träume, er hat eine Erinnerung, wo er 2 Jahre alt war und missbraucht worden ist,
er hat da ein Erlebnis, was ich da dann mache, und ob das eine reale Erinnerung ist.
Prüfling
Ich sagte: Nein, dass man das nicht sicher sagen kann, dass das unbewusst sein kann, dass man das ja nicht wissen kann,
ob das wirklich so war. Ich wusste nicht so recht, was er genau wollte. Jedenfalls ging es um die Erinnerung, wie ich damit umgehe.
An weitere Details des Gesprächs kann ich mich nicht genau erinnern.
Anmerkung
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Ich zählte die Halluzinationen bei der Schizophrenie auf. Leibhalluzinationen, zönästhetische, olfaktorische, akustische und die Stimmen
in Du Form „kommentierend“ etc.
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Was würden Sie machen, wenn ein Patient in meine Praxis kommt und nicht zum Arzt gehen will?
Prüfling
Ich könne ihn nicht behandeln, aber für ihn den Arzt anrufen würde, wenn er das nicht will und würde ihm sagen, dass er „krank“ ist und professionelle Hilfe braucht.
Anmerkung
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Nein, ich kann es ja vorher gar nicht wissen, wenn er zum ersten Mal bei mir ist, bekomme ich das ja erst durch das Anamnesegespräch
raus, dass er Schizophrenie hat, und dann muss ich ihn ja nicht weiter behandeln.
Er wiederholte diese Aussage einige Male, aber ich blieb beharrlich bei meiner Antwort. Und das war dann wohl richtig so.
Anmerkung
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Ja, aber wie stellen Sie denn jetzt sicher, wenn Sie jemand deswegen verklagt, weil Sie einen Schizophrenie-Patienten behandelt haben?
Prüfling
Ich sagte, dass das ja kein Problem sei, da es ja zu meiner Dokumentationspflicht gehört alles aufzuschreiben was gewesen ist,
die ganze Anamnese und dass daraus ja hervorgeht, was ich gemacht habe.
Anmerkung
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